Schmutzwasserbeiträge
Der Verband erhebt, soweit der Aufwand nicht durch Gebühren gedeckt ist, für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen Schmutzwasserbeiträge von den Beitragspflichtigen, denen durch die Inanspruchnahme oder die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Leistungen ein Vorteil entsteht.
Der Beitrag berechnet sich aus der Multiplikation der zu ermittelnden veranlagungsfähigen Fläche, unter Berücksichtigung der satzungsrechtlich zu beachtenden Kappungsgrenzen, dem entsprechenden Geschossfaktor der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeit und dem vorgenannten Beitragssatz.
Grundlage ist die Satzung des Abwasserzweckverbandes „Saalemündung“ über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserentsorgung sowie von Kostenerstattungen von Hausanschlüssen für die Schmutzwasser-, Niederschlagswasser- und Mischwasserkanalisation in der derzeit geltenden Fassung.
Der Beitragssatz für die erstmalige Anschaffung und Herstellung der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigung beträgt
im Entsorgungsgebiet I (EG I) Barby, Calbe, Nienburg
3,30 Euro/m² beitragsfähiger Fläche
im Entsorgungsgebiet II (EG II) Bördeland
16,50 Euro/m² beitragsfähiger Fläche.
Ihr Ansprechpartner
Frau Felgenträger
Telefon: 039291 4694 24
E-Mail: FelgentraegerA@azv-saalemuendung.de
Beitrags- und Hausanschlusskostensatzung
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Beitrags- und Hausanschlusskostensatzung
Inkrafttreten 08.05.2014 -
Beitrags- und Hausanschlusskostensatzung
Inkrafttreten 26.02.2015 -
1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Hausanschlusskostensatzung
Inkrafttreten 26.02.2015 -
Beitrags- und Hausanschlusskostensatzung
Inkrafttreten 01.01.2016 -
1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Hausanschlusskostensatzung
Inkrafttreten 06.10.2016 -
2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Hausanschlusskostensatzung
Inkrafttreten 01.01.2016 -
Beitrags- und Hausanschlusskostensatzung
Inkrafttreten 31.03.2022