Schmutzwasserbeiträge

Der Verband erhebt, soweit der Aufwand nicht durch Gebühren gedeckt ist, für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen Schmutzwasserbeiträge von den Beitragspflichtigen, denen durch die Inanspruchnahme oder die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Leistungen ein Vorteil entsteht.

Der Beitrag berechnet sich aus der Multiplikation der zu ermittelnden veranlagungsfähigen Fläche, unter Berücksichtigung der satzungsrechtlich zu beachtenden Kappungsgrenzen, dem entsprechenden Geschossfaktor der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeit und dem vorgenannten Beitragssatz.

Grundlage ist die Satzung des Abwasserzweckverbandes „Saalemündung“ über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserentsorgung sowie von Kostenerstattungen von Hausanschlüssen für die Schmutzwasser-, Niederschlagswasser- und Mischwasserkanalisation in der derzeit geltenden Fassung.

Der Beitragssatz für die erstmalige Anschaffung und Herstellung der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigung beträgt

im Entsorgungsgebiet I (EG I) Barby, Calbe, Nienburg
3,30 Euro/m² beitragsfähiger Fläche

im Entsorgungsgebiet II (EG II) Bördeland
16,50 Euro/m² beitragsfähiger Fläche.

Ihr Ansprechpartner

Frau Felgenträger
Telefon: 039291 4694 24
E-Mail: FelgentraegerA@azv-saalemuendung.de

Beitrags- und Hausanschlusskostensatzung