Wie finanziert sich der AZV "Saalemündung"?

Die Abwasserreinigung erfordert eine komplexe betriebstechnische Struktur und die kontinuierliche Instandhaltung und Erneuerung der Anlage im Hinblick auf den heutigen Stand der Technik, der Umweltbelastung und Gebietserweiterungen.

Die laufenden Kosten des Betriebes werden durch die Erhebung von zentralen Schmutzwassergebühren, dezentralen Abwassergebühren und Niederschlagswassergebühren finanziert.

Trotz steigender Preise für Rohstoffe, Lieferungen, Leistungen und Transportkosten ist der Verband bemüht, die Abwassergebühr stabil zu halten. Derzeit befindet sich die Gebühr gemessen am Landesmaßstab im guten Mittelfeld, was auf die ständige Optimierung der Arbeitsprozesse und die Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Einsparpotentiale zurückzuführen ist.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts muss der AZV seine Aufgaben festlegen, die Kosten ermitteln und einen Wirtschaftsplan aufstellen, der den Finanz-, Investitions- und Stellenplan enthält. Er wird alljährlich von der Verbandsgeschäftsführung erarbeitet und vorgelegt. Die Beschlusshoheit darüber obliegt der Verbandsversammlung, die aus Vertretern der Mitgliedsgemeinden besteht. Nach der Genehmigung durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde und der Veröffentlichung kann der Verband nach Maßgabe des Wirtschaftsplanes arbeiten.

Zur Mitfinanzierung der Investitionen erhebt der Verband Beiträge von den Grundstückseigentümern, die neu an das Kanalnetz angeschlossen werden. Eigenmittel, Fördermittel, Beiträge und Darlehen bilden die Finanzierungsgrundlage für die bestehende Anlage und die zukünftige Erweiterung und Modernisierung.

Als öffentlicher Aufgabenträger unterliegt der AZV „Saalemündung“ dem Kostenüberschreitungsverbot. Er darf keine Gewinne erwirtschaften, die kalkulierten Kosten sind demnach kostendeckend. Die Höhe der Beiträge und Gebühren unterliegen einer Kalkulation, die ebenfalls durch die Verbandsversammlung beschlossen wird.