Verbandsorgane

Die Organe des Abwasserzweckverbandes "Saalemündung" sind die Verbandsversammlung und der Verbandsgeschäftsführer.

Verbandsversammlung

In die Verbandsversammlung entsendet jedes Verbandsmitglied einen oder mehrere Vertreter, jeweils von der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinde abhängig. Die Verbandsversammlung tagt im Verbandsgebiet. Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes "Saalemündung" besteht aus gewählten Vertretern der 4 Mitgliedsgemeinden:

Die Verbandsversammlung tagt mindestens vier Mal jährlich und ist öffentlich. Sie beschließt unter anderem Wirtschaftspläne, Satzungen und Jahresabschlüsse.

Der Vorsitzende wird aus der Mitte der Verbandsversammlung gewählt und leitet die Sitzungen im Rahmen der Geschäftsordnung. Seine Funktion wird ehrenamtlich ausgeübt.

Verbandsgeschäftsführer

Die Verbandsversammlung wählt den Verbandsgeschäftsführer mit einer Amtsperiode von sieben Jahren.
Der Verbandsgeschäftsführer führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und entscheidet über alle den Verband betreffenden hoheitlichen und sonstigen Aufgaben. Weiterhin vertritt der Verbandsgeschäftsführer den Verband nach außen und übt seine Tätigkeit hauptberuflich aus.