Kleineinleiterabgabe

Die Kleineinleiterabgabe ist eine Abgabe, die der Abwasserzweckverband „Saalemündung“ für die Einleiter, die im Jahresdurchschnitt weniger als 8 m³ je Tag vorbehandeltes Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser unmittelbar in ein Gewässer oder in den Untergrund einleiten (Direkteinleitungen), abwälzt und für die er gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt abwasserabgabenpflichtig ist.

Die Abgabe wird nach der Zahl der am 30.06. des Veranlagungsjahres auf dem Grundstück mit Hauptwohnsitz behördlich gemeldeten Einwohnern berechnet.

Grundlage ist die Neufassung der Satzung des Abwasserzweckverbandes „Saalemündung“ über die Abwälzung der Abwasserabgabe in der derzeit geltenden Fassung.

Die Abgabe beträgt 17,90 €/Einwohner im Jahr.

Ihr Ansprechpartner

Frau Felgenträger
Telefon: 039291 4694 24
E-Mail: FelgentraegerA@azv-saalemuendung.de

 

Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe