AZV "Saalemündung" passt Abwassergebühren an

Vor dem Hintergrund der aktuell nötigen Infrastrukturentwicklung kündigt der Abwasserzweckverband „Saalemündung“ eine Anpassung der Abwassergebühren an.

In der 131. Verbandsversammlung wurden die neuen Gebühren für den Zeitraum 2024 bis 2026 für die Abrechnungsgebiete Barby/Calbe/Nienburg (EG I) und Bördeland (EG II) rückwirkend zum 01.01.2024 beschlossen.

Eine Bestandsaufnahme des Verbandes im Bereich der Abwasserentsorgungsanlagen hat dringenden Bedarf für Erneuerungen und Reparaturen ergeben. Dies ist nötig, um die z.T. sehr alten Anlagen funktionssicher zu halten und zukunftsfähig zu machen. So kann das Abwasser noch effizienter als bisher gereinigt und jederzeit die kritische, für die Versorgung der Bevölkerung zwingend notwendige Dienstleistung in hoher Qualität und Stabilität erbracht werden.

Aktuell zwingen mehrere Faktoren den Verband dazu, die Schmutzwassergebühren anzupassen: ein sinkender Abwasseranfall bei gleichbleibend hohen fixen Kosten für die Unterhaltung der Netze und die Behandlung des Abwassers sowie der demografische Wandel, die in unserer Region zu einer sinkenden Nachfrage führen. Starkregenereignisse treiben unsere Anlagen an ihre Grenzen - und teilweise darüber hinaus. Dies erfordert mehr Flexibilität in den Systemen, die jetzt geschaffen werden muss, um für die diese und zukünftige Anforderungen gerüstet zu sein.

Auch machen gestiegene Energiekosten, Kosten für Chemikalien und Personalkosten eine Preisanpassung notwendig.

Nach nunmehr über 25-jähriger Betriebszeit der Kläranlage Calbe und durch die zum Teil sehr hohe Zulaufbelastung der Anlage ist es notwendig, Anlagenteile wieder auf den Stand der Technik zu bringen und zu sanieren. Hier stehen die Erneuerung der Rechen, Zentrifugen und Nachklärbecken an.

In einigen Ortschaften müssen die Ortskanäle erneuert und schadhafte Leitungsabschnitte repariert werden.

Der Verband arbeitet strikt kostendeckend, ohne Gewinnerzielungsabsicht. Das bedeutet, dass Ihr Abwasser auch immer nur so viel kostet, wie es muss, damit die Kosten für die Abwasserbeseitigung und -reinigung gedeckt sind. Alle Einnahmen, die der Verband durch Ihre Zahlungen erhält, fließen unmittelbar wieder in die für Sie erbrachten Leistungen.

Ein weiterer Effekt der kostendeckenden Arbeit ist auch, dass der Verband keine Rücklagen bilden kann. Das bedeutet, dass er kein Polster erwirtschaften darf, aus dem Investitionen oder Mehrbedarfe finanzieren werden können. Die Weitergabe über die Abwassergebühr ist also die einzige Möglichkeit.

Damit Sie sich ein Bild über Ihre neue Abrechnung machen können, folgt hier ein Rechenbeispiel: Für einen Dreipersonenhaushalt beträgt der Durchschnittsverbrauch pro Jahr in unseren Entsorgungsgebieten ca. 90 m³. Zudem werden die sogenannten Fixkosten über die Grundgebühr teilweise gedeckt.

Nähere Informationen können Sie den Satzungen auf unserer Homepage entnehmen.